Nachstehend finden Sie eine Übersicht möglicher Kostenpunkte, die häufig bei einer Bestattung anfallen:
Welche Kostenpunkte im individuellen Fall benötigt werden hängt unter anderem von der gewählten Bestattungsart ab.
Auch wenn es mal „eng“ wird, lassen wir die Hinterbliebenen nicht allein. Bequeme Ratenzahlungen mit einer Laufzeit von 3 – 24 Monaten erleichtern den Hinterbliebenen den Rechnungsausgleich. Wir sind in allen Fragen rund um die Ratenzahlung Ihr Ansprechpartner, überwachen den Eingang der Zahlungen und sorgen für die schnelle und unbürokratische Abwicklung der Ratenzahlungsvereinbarung zu moderaten Konditionen. Sprechen Sie uns ruhig an.
Können die Kosten der Beisetzung nicht aus dem Erbe oder von den Angehörigen bestritten werden, besteht die Möglichkeit einer Sozialbestattung. Dabei trägt die Kommune einen Teil oder die Gesamtkosten der Bestattung. Für die Sozialbestattung muss ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden.