Bestattungsarten und Bestattungsformen

Die Auswahl der Bestattungsart ist sehr persönlich und sollte die Individualität des Verstorbenen auch im Tode Ausdruck verleihen. Im Folgenden haben wir für Sie einen Überblick der Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten in Remscheid und Umgebung aufgeschrieben:


Je nach persönliche Neigungen, Religionszugehörigkeit und allgemeine Weltanschauung werden mittlerweile auf fast jeden Wunsch zugeschnittene Beisetzungs- & Grabarten angeboten. Die traditionelle Erdbestattung ist die üblichste Bestattungsform in Mitteleuropa und stellt etwa 60 Prozent aller Beisetzungen in Deutschland dar. Die Bestattungskultur befindet sich jedoch im Wandel. Bestattungsarten, die eine Einäscherung (Kremation) voraussetzen gewinnen zunehmend an Bedeutung. So finden „moderne Beisetzungsformen“ wie Seebestattung, Baumbestattung, und Luftbestattung immer größeren Zuspruch. Etwas ausgefallener sind dagegen Diamantbestattung und Weltraumbestattung.


Die Grundlage für die Wahl der Beisetzungsart ist die Entscheidung für eine der beiden Bestattungsformen:


  1. Erdbestattungen (Körperbeisetzung)
  2. Feuerbestattungen (Aschebeisetzung)


FRAGEN DIE BEI DER WAHL DER BESTATTUNGSART HELFEN:


  • Ist die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg oder Einäscherung bevorzugt?
  • Liegt eine besondere Verbundenheit, z.B. zur Natur oder zur See vor?
  • Soll die Grabstätte anonym bleiben oder für Hinterbliebene zugänglich sein?
  • Wie lange soll die Grabstätte erhalten bleiben?
  • Ist eine Grabpflege erwünscht?
  • Welche Rolle spielen Kosten?

Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang und Bestattungspflicht. Art und Ort der Bestattung richten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Sollten jedoch keine Bestattungswünsche geäußert worden sein, so fällt die Wahl der Bestattungsform auf die Angehörigen und dessen Pietätsgefühl den Willen des Verstorbenen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Welche Rolle spielen Kosten?


Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang und Bestattungspflicht. Art und Ort der Bestattung richten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Sollten jedoch keine Bestattungswünsche geäußert worden sein, so fällt die Wahl der Bestattungsform auf die Angehörigen und dessen Pietätsgefühl den Willen des Verstorbenen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.



ERDREIHENGRAB

Bei einem Erdreihengrab wird die Lage des Grabes vom Friedhofsträger vorgegeben. In der Regel werden die nebeneinanderliegenden Grabstellen der Reihe nach belegt. Angehörige haben hier keine Möglichkeit Grabstellen zu reservieren oder überspringen zu lassen. Die Größe eines Reihengrabs beträgt in der Regel 2,50m x 1,25m und eignet sich ausschließlich für nur einen Verstorbenen. Erdreihengräber sind demnach meistens günstiger als Wahlgräber. Sie werden nach Ablauf der Ruhedauer neu belegt. Eine Verlängerung der Liegezeit ist in der Regel nicht möglich. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre.


ERDWAHLGRAB

Ein Erdwahlgrab kostet fast immer mehr als ein Reihengrab. Angehörige haben hier normalerweise die Möglichkeit eine Lage auf dem Friedhof selbst auszuwählen. Zudem unterliegen Wahlgräber nicht der strengen Liegezeitregelungen von Reihengräbern und das Nutzungsrecht kann im Normalfall verlängert werden. Je nach Größe des Wahlgrabs, können meist mehrere Verstorbene zeitlich versetzt beigesetz werden (Familiengrab). Oft ist es auch möglich Urnen zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich in Erdwahlgräbern zu bestatten. In der Regel können Wahlgräber länger genutzt werden (erste Ruhefrist 25 bis 40 Jahre).

FÜR EINE ERDBESTATTUNG STEHEN IHNEN FOLGENDE GRABARTEN ZUR AUSWAHL

REIHENRGRAB

Das Reihengrab ist ein einstelliges Grab. Auf einem Grabfeld werden diese Reihengräber nacheinander angelegt. In einem Reihengrab kann jeweils nur ein Verstorbener bestattet werden. Die Nutzungszeit für ein Reihengrab sowie die Kosten sind meist in der Gebührenordnung des Friedhofs festgelegt. Die Grabpflege muss selbst übernommen werden.

REIHENRASENGRAB

Das Reihenrasengrab ist eine Grabform, wo, wie der Name sagt, nach erfolgter Beisetzung Rasen gesät wird. Zudem kann ein Grabstein errichtet werden, was meist vom Friedhof erstellt wird. Die Pflege der Anlage eines Rasengrabes übernimmt der Friedhofsträger. Eine Gestaltung oder Bepflanzung der Grabstelle durch die Angehörigen ist meist nicht erlaubt.

Wahlgrab

Ein Wahlgrab kann von den Angehörigen frei ausgewählt werden, d.h. Größe und Lage. Das Wahlgrab kann ein- oder mehrstellig sein. Zudem ist es möglich die Frist nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern, diese beträgt gewöhnlich zwischen 20 und 30 Jahren. Die Grabpflege muss auch hier, wie bei einem Reihengrab selbst übernommen werden. Das Wahlgrab zählt zu der teuersten Grabart.

FÜR EINE Feuerbestattung STEHEN IHNEN FOLGENDE GRABARTEN ZUR AUSWAHL

UrnenReihenGRAB

Das Urnereihengrab ist ein einstelliges Grab. Auf einem Grabfeld werden diese Reihengräber nacheinander angelegt.

In einem Urnenreihengrab kann jeweils nur ein Verstorbener bestattet werden.
Die Nutzungszeit für ein Urnenreihengrab sowie die Kosten sind meist in der Gebührenordnung des Friedhofs festgelegt. Die Grabpflege muss selbst übernommen werden. Eine vorherige Kremierung muss erfolgen.

UrnenRASENGRAB

Das Urnenrasengrab ist eine Grabform, wo, wie der Name sagt, nach erfolgter Beisetzung Rasen gesät wird. Zudem kann ein Grabstein errichtet werden, was meist vom Friedhof erstellt wird. Die Pflege der Anlage eines Rasengrabes übernimmt der Friedhofsträger. Eine Gestaltung oder Bepflanzung der Grabstelle durch die Angehörigen ist meist nicht erlaubt. Auch hier muss eine vorherige Kremierung erfolgen.

UrnenWahlgrab

Ein Urnenwahlgrab kann von den Angehörigen frei ausgewählt werden, d.h. Größe und Lage. Das Wahlgrab kann ein- oder mehrstellig sein. Zudem ist es möglich die Frist nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern, diese beträgt gewöhnlich zwischen 20 und 30 Jahren. Die Grabpflege muss auch hier, wie bei einem Urnenreihengrab selbst übernommen werden. Auch hier muss eine vorherige Kremierung erfolgen.

Anonymes Urnengrab

Eine anonyme Urnenbeisetzung kann in Halle/Saale mit Angehörigen erfolgen, allerdings Namenlos auf einer grünen Wiese. Auch hier muss eine vorherige Kremierung erfolgen.

URNEN KOLUMBARIUM

Das Kolumbarium ist in der Regel eine Wand, wo in einer Kammer bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Diese werden mit einer Steinplatte verschlossen und kann individuell gestaltet werden. Meist gibt es eine vom Friedhof errichtete Gedenkstätte zum ablegen von Blumenschmuck.

Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird der Verstorbene nach der Kremierung z.B. in der Nordsee oder Ostsee bestattet.

Dieses muss außerhalb der 3-Meilen-Zone erfolgen. Die Urne muss aus vollständig auflösbaren Material sein. Die Seebestattung ist für jede Person erlaubt.
Vor der Bestattung kann in dem Heimatort eine Trauerfeier erfolgen.
Die Angehörigen können selbst entscheiden, ob sie bei der Bestattung dabei sein möchten.

Waldbestattung

Die Waldbestattung wird auch als Baumbestattung bezeichnet, dass auch in Halle/Saale und Saale-Kreis angeboten wird. Der Verstorbene wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auch hier setzt eine Kremierung des Verstorbenen voraus.